Kanzlei

Spezialisierung auf dem Gebiet des Erbrechts

Auch Sie wenden sich mit Ihren Problemen am liebsten an einen Spezialisten. Denn Ihre Sache ist Ihnen wichtig.

„Dona Isabel la Católica diktiert ihren Willen“ (1864) – E. Rosales

„Notar oder Anwalt?
Grundsätzlich sollte das Testament immer von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden. Der Anwalt ist ein persönlicher Rechtsberater, der Notar ein neutraler Vermittler zwischen Parteien. Wer bezüglich seines Testaments eine Rechtsberatung wünscht oder Alternativen auf gezeigt bekommen möchte, der ist beim Anwalt richtig. Vor allem, wenn die Erbsituation komplexer ist.“ (Stern-online vom 1. September 2016 16:51 Uhr)

Auf dem Gebiet des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts sind die Fachanwälte für Erbrecht und Fachanwälte für Steuerrecht die Spezialisten. Sie haben sich durch den Nachweis einer Fortbildung von 120 Stunden und schriftlichen Prüfungen auf dem Fachgebiet und einer Vielzahl von Fällen vor Gerichten qualifiziert und das Recht erhalten, verliehen durch die Rechtsanwaltskammern, die Bezeichnung „Fachanwalt“ zu führen.

Jährlich müssen sich die Fachanwälte auf Ihrem Fachgebiet mindestens 15 Stunden fortbilden. Diese Fortbildung wird von den Rechtsanwaltskammer überprüft, um so die besondere fachliche Qualität eines Fachanwalts sicherzustellen.

Vor dem Hintergrund eine optimale erbrechtliche Beratung anbieten zu können, habe ich juristische Schwerpunkte gesetzt. Dies erfolgte zunächst auf dem Gebiet des Steuerrechts. Ich erwarb zunächst aufgrund besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts das Recht die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ (1995) zu führen.

Im Jahre 2005 beschloss die Bundesrechtsanwaltskammer den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ einzuführen. Aufgrund meiner nachgewiesenen Qualifikationen wurde mir von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz bereits am 28. November 2005 das Recht zuerkannt, den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.

Meine Mandanten

Zu meinen Mandaten kann jeder gehören. Aufgrund des unausweichlichen Todes kann jeder in der einen oder anderen Art mit dem Erbrecht in Berührung kommen.

Sie können Vorsorge treffen, damit Ihr Vermögen nicht in die falschen Hände fällt. Sie haben es in der Hand durch Vermögensübertragungen mit „warmer Hand“ oder durch letztwillige Verfügung (Testament) zu bestimmen, wer Ihre Vermögen erhalten soll.

Aber auch durch einen Todesfall können Sie mit dem Erbrecht in Berührung kommen. So können Sie bspw. Erbe, Miterbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter sein.

Aufgrund der umfassenden Spezialmaterie des Erbrechts ist der erbrechtliche Laie mit der lebzeitigen Vermögensübertragung und Testamentsabfassung überfordert. Schnell und leicht ist eine fehlerhafte Entscheidung getroffen.

Entsprechendes gilt nach dem Tod eines Menschen. In der Regel ist auch hier der erbrechtliche Laie mit der Geltendmachung seiner Ansprüche oder der Abwehr gegen ihn gerichteter Ansprüche überfordert.

Kanzleigeschichte

Unmittelbar nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich als Rechtsanwalt bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner in Koblenz als Rechtsanwalt tätig. Nach drei Jahren wechselte ich zur Wirtschaftsprüfung Grass nach Köln. Im Jahre 1996 wurde ich gleichberechtigter Partner der Kanzlei Prof. Dr. Enders & von Briel in Koblenz. 1999 übernahm ich dann die Kanzlei und führte sie als Einzelanwalt unter Spezialisierung auf das Erbrecht fort.